Stadtquartier Berresgasse - UVP notwendig?

Jänner 2020
Stadtquartier Berresgasse - UVP notwendig?

Der Bundesverwaltungsgerichtshof (BvwG) hat bei der Revision, auf Grund des Bauumfanges (24ha bebaute Fläche und 320.000m² Bruttogeschoßfläche), die Entscheidung des BvwG, es wäre keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, als rechtswidrig aufgehoben.

Eine Umweltverträgichkeitsprüfung biete nun Anrainern die Möglichkeit im Verfahren Bürgerinitiativen zu gründen oder persönlich als Betroffene mit Parteistellung die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften geltend zumachen, ihre Anliegen und Bedenken in das Projekt einzubringen und negative Auswirkungen auf ihre Lebensqualität (durch Lärm, Staub, Verkehr, ...) durch Nachbesserungen und gerichtliche Auflagen während der Bau bzw. Betriebsphase abzumindern.

Medienbericht: Kurier vom 10.01.2020

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