Unsichtbarer Schutzweg - Kinder haben Vorrang
Oktober 2024
Unsichtbarer Schutzweg - Kinder haben Vorrang
Seit 30 Jahren steht in der Straßenverkehrsordnung: Ist ersichtlich, dass ein Kind die Straße überqueren möchte, dann ist das zu ermöglichen, auch dort, wo es keinen Schutzweg (Zebrastreifen, Anm.) gibt.
Leider vergessen
Fahrzeuglenkende dies immer wieder und es kommt sogar auf Schutzwegen zu schweren Unfällen mit Kindern.
Medienbericht: Kronen Zeitung Wien vom 02.10.2024