1763

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ab 1763

Josephinischer Kataster

Joseph II. lässt alle Länder der Monarchie planmäßig im Maßstab 1:28.800 militärkartographisch erfassen. Mit der Vermessung werden Dorfrichter und Geschworene beauftragt, eigens bestellte Offiziere überwachen die Aufzeichnungen, wobei jedes Grundstück nach Nutzung und Ertrag erfasst wird. Die daraus resultierende Steuerlast muss direkt vom Grundbesitzer entrichtet werden.