Kaiser Joseph II. gibt als Mitregent Maria Theresias den Prater zur allgemeinen Benutzung frei:
Es wird anmit jedermanniglich kund gemacht, wasmaßen Se. kaiserl. Majest. aus allerhöchst zu dem hiesigen Publico allermildest hegenden Zuneigung Sich allergnädigst entschlossen und verordnet haben, daß künftighin und von nun an zu allen Zeiten des Jahrs und zu allen Stunden des Jahrs, ohne Unterschied jedermann in den Bratter sowohl als in das Stadtgut frey spazieren zu gehen, zu reiten, und zu fahren, und zwar nicht nur in der Hauptallee, sondern auch in den Seitenalleen, Wiesen und Plätzen (die allzu abgelegene Orte, und dicke Waldungen, wegen sonst etwa zu besorgenden Unfugs und Mißbrauchs alleinig ausgenommen) erlaubet, auch Niemanden verwehrt seyn soll, sich daselbst mit Ballonschlagen, Keglscheibn, und andern erlaubten Unterhaltungen eigenen Gefallens zu divertieren: wobey man aber versiehet, daß niemand bey solcher zu mehrerer Ergötzlichkeit des Publici allergnädigst verstattenden Freyheit sich gelüsten lassen werde, einige Unfüglichkeit, oder sonstig unerlaubte Ausschweifungen zu unternehmen, und anmit zu einem allerhöchsten Mißfallen Anlaß zu geben. Wien den 7. April 1766.
siehe auch: http://www.spassin.wien/geschichte
siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Prater#Geschichte