Der Flächenwidmungsplan für den Spitz zwischen Quaden- und Ziegelhofstraße wird im Gemeinderat laut dem Bebauungsplan des Siegerprojekts beschlossen.
Die großflächige Verbauung sieht eine Gebäudehöhe bis zu 26 Metern vor. Dies entspricht der Höhe der Wohnhausanlage Ziegelhof. Ein Durchgang zwischen Quadenstraße und Kolletschkagasse soll ermöglicht werden. Die Errichtung eines Gehsteiges entlang der Ziegelhofstraße (rechte Straßenseite) ist dem Plan nicht zu entnehmen.
Info: Flächenwidmungsplan (Onlinestadtplan)
Info: Flächenwidmungsplan (pdf) vom 28.09.2017
Info: Flächenwidmungstext (pdf) vom 28.09.2017
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