Auf Grund von Beschwerden zum bereits durchgeführten Verfahren gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) wird eine viertägige mündliche Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) anberaumt.
Die Verhandlung ist öffentlich zugänglich und findet im BVwG-Wien, Erdbergstraße 192-196 jeweils von 9:30 bis 18:00 statt.
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