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1. März 2022

Parkpickerl für ganz Wien

Bis auf wenige Ausnahmen in Industriegebieten im Süden Wiens ist wienweit das Parken auf öffentlichen Straßen gebührenpflichtig. Die Kurzparkzonenregelung gilt von 9-22 Uhr und die Stehzeit ist mit 2 Stunden begrenzt.

Wiener Bezirksbewohner können um 120EUR (+ 50EUR einmalige Verwaltungsgebühr) für ihren Wohnbezirk eine Ausnahmeregelung (Parkpickerl) in Anspruch nehmen.

Nun präsentiert BV Nevrivy stolz die neue Wiener Errungenschaft im Sinne der Verkehrsentlastung und des Klimaschutzes, obwohl er viele Jahre versprochen hat, dass es unter seiner Führung kein kostenpflichtiges Parken auf den Straßen der Donaustadt geben wird.

Das flächendeckende Parkpickerl ist ein Meilenstein für den Klimaschutz, denn es trägt dazu bei, den (Pendler-)Verkehr in unserer Stadt zu reduzieren und den Umstieg auf die Öffis anzukurbeln. Mit den Einnahmen des Parkpickerls finanzieren wir den weiteren Öffi-Ausbau in unserer Smart Klima City, so Mobilitätsstadträtin Ulli Sima.
Laut den Erfahrungen in den bestehenden Pickerlbezirken kommt es zur Auslastungsreduktion von bis zu 30% der verfügbaren Parkplätze, so dass die gewonnenen Flächen zu Radwegen und Grünflächen umgestaltet werden können.

Medienbericht: Donaustädter Bezirkszeitung vom 03.2021
Medienbericht: Wiener Bezirkszeitung Donaustadt vom 23.06.2021
Medienbericht: Wiener Bezirksblatt Donaustadt / Wien Nord vom 1.7.2021

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