Laut Nationalparkgesetz ist das Rad fahren und auch schieben in der ganzen Lobau verboten. Nur auf speziell gekennzeichneten Wegen ist ein Queren der Lobau möglich. Seit einiger Zeit wird diese Verordnung von Ordnungsorganen kontrolliert und Nichteinhaltung bestraft, obwohl bisher Radfahren auf allen Wegen geduldet wurde.
Medienbericht: Wiener Bezirkszeitung Donaustadt vom 13.09.2023