Leopold II. hebt den josephinischen Steuerkataster wieder auf und sichert sich damit die Zuneigung der adeligen und kirchlichen Grundherren.
Auf Grund der langwierigen Vermessungsarbeiten war die Steuer- und Urbarialregulierung Joseph II. damit nur rund ein halbes Jahr gültig.
siehe auch: http://www.habsburger.net/de/kapitel/das-land-vermessen-und-den-grund-besteuern-der-josephinische-kataster-dient-einem-neuen
siehe auch: https://www.wien.gv.at/wiki/index.php/Kataster