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1790

Josephinischer Kataster aufgehoben

Leopold II. hebt den josephinischen Steuerkataster wieder auf und sichert sich damit die Zuneigung der adeligen und kirchlichen Grundherren.

Auf Grund der langwierigen Vermessungsarbeiten war die Steuer- und Urbarialregulierung Joseph II. damit nur rund ein halbes Jahr gültig.

siehe auch: http://www.habsburger.net/de/kapitel/das-land-vermessen-und-den-grund-besteuern-der-josephinische-kataster-dient-einem-neuen
siehe auch: https://www.wien.gv.at/wiki/index.php/Kataster

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