14. April 2020 Corona-Virus - Maßnahmenkatalog
Mund-Nasen-Schutzmaske sind in öffentlichen Verkehrsmittel verpflichtend zu tragen, auch in den wiedereröffneten Handels- und Gewerbebetrieben (Kleinhandel bis 400m² Verkaufsfläche, Bau- und Gartenmärkte).