Bereits im Jahr 1979 wurde auf der ersten Klimakonferenz der Weltorganisation für Meteorologie (WMG) in Genf festgestellt, dass der sich abzeichnende Klimawandel globale Gegenmaßnahmen erfordert. Danach gab es mehrere Jahre offene Diskussionen, bis im Jahr 1992 in Rio de Janeiro das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimakonvention, UNFCCC) unterzeichnet wurde. Für die teilnehmenden Staaten wurden Verantwortlichkeiten zur Reduktion der Treibhausgase und zur Vorsorge gegen den Klimawandel festgelegt. Da der damals ausgearbeitete Maßnahmenkatalog aber nicht quantifiziert und verbindlich war, wurden im Jahr 1997 durch das Protokoll von Kyoto für Industriestaaten quantifizierte Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen verpflichtend gemacht.
Die Industriestaaten haben sich unter dem Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihre Emissionen von sechs Treibhausgasen in der Periode 2008 bis 2012 (erste Verpflichtungsperiode
) gegenüber dem Jahr 1990 zu begrenzen bzw. zu reduzieren. Die EU und die Mitgliedstaaten haben sich zu einem Reduktionsziel von insgesamt acht Prozent verpflichtet; aufgrund der laut Kyoto-Protokoll möglichen (EU-internen) Lastenaufteilung: Österreich minus dreizehn Prozent. Im Dezember 2012 wurde eine Änderung des Kyoto-Protokolls (mit einer zweiten Verpflichtungsperiode
in den Jahren 2013 bis 2020) beschlossen.
Die Treibhausgas-Emissionen in Österreich sind seit 1990 nicht reduziert worden, sondern geringfügig gestiegen. Die Durchschnittstemperatur in Österreich ist gegenüber dem langjährigen Mittel 2020 um 1,3°C, in Wien um 1,4°C gestiegen. Dieser Trend kann durch die Entwicklung der Sommer- und Tropentage noch untermauert werden.
Trotzdem wird seitens der Politik und Wirtschaft täglich in den Medien für den Ausbau von Autobahnen und Schnellstraße mobil gemacht, da die Umweltministerin Gewessler aktuelle Bauvorhaben der ASFING hinsichtlich der Klimaschutzziele überprüfen möchte.
Dabei wird argumentiert:
* Jahrelang wurde von Experten die Umweltverträglichkeit geprüft - doch leider ist Klimaverträglichkeit KEIN Prüfungsgegenstand in der UVP-Gesetzgebung und konnte daher auch nicht geprüft werden
* Wohnungsmieten steigen, wenn keine hochrangigen Straßen gebaut werden - Tatsache ist, der Wohnbau floriert an gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebundene Achsen; wer möchte schon neben der Autobahn wohnen?
* Arbeitsplätze fehlen in den Wohngebieten, weil sich keine Industrie in diesen Gebieten ansiedelt - große Industriebetriebe werden sicherlich günstigere Grundstücke mit Expansionsmöglichkeiten suchen, statt sich in Wohngebieten niederzulassen
* Arbeitnehmer wollen im ländlichen Bereich schnell mit dem Auto die Arbeitsstätte/Familie erreichen - weil der öffentliche Verkehr im ländlichen Bereich privatisiert/eingestellt/nicht attraktiv ist
Paris ist schon einen Schritt weiter und verordnet eine flächendeckende Tempobeschränkung auf 30km/h, um Lärm und Verkehr zu reduzieren und die Straßen für Fußgänger und Radfahrer zu öffnen.
Obwohl das Radwegenetz in Wien sehr lückenhaft und vielerorts unterdimensioniert ausgebaut ist, steigt die Zahl der Radfahrenden kontinuierlich. 2020 wurden an der Messstelle Praterstern mehr als eine Million Radfahrende gezählt.
Medienbericht: Kronen Zeitung Wien vom 09.07.2021
Medienbericht: ORF-Wien vom 09.07.2021
Medienbericht: Mein Wien - Monatszeitung der Stadt Wien
siehe auch: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/klimaschutz/1/Seite.1000325.html
siehe auch: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/961595/umfrage/treibhausgas-emissionen-in-oesterreich/
siehe auch: https://www.20minutes.fr/paris/3080311-20210708-paris-circulation-limitee-30-kmh-presque-toute-capitale-fin-aout
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